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Unsere Warteliste für folgende Anlagen ist wieder geöffnet: Anlage 3, Anlage 6, Anlage 8, Anlage 9

Die Anschrift der einzelnen Anlagen finden Sie im Bereich: Anlagen. 

Im Vorfeld Ihrer Bewerbung machen Sie sich bitte auch mit unserer Satzung sowie unserer Gartenordnung vertraut, um sich über die Rechte und Pflichten als Pächter und Mitglied eines Kleingartenvereins zu informieren. Beide Unterlagen finden Sie im Bereich: Verein.

Die Aufnahme in die Warteliste kann nur persönlich erfolgen: bitte kommen Sie am ersten Dienstag des Monats zwischen 16-19 Uhr in unsere Geschäftsstelle, Dortelweiler Str. 122 in 60389 Frankfurt. Die Anmeldegebühr beträgt EUR 20,-, die Sie bitte in bar mitbringen. 

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Schäden im Garten der Versicherung melden: Hier finden Sie das Formular

Sie wollen als Pächter einen Schaden (Sachschaden, Einbruchschaden …) der Gartenversicherung melden?

Laden Sie die “Sach-Schadenanzeige” hier unter dem Menüpunkt “Verein/Gartenversicherung” herunter, füllen Sie das Formular aus und kommen Sie damit am Dienstag zu unseren Geschäftszeiten in unsere Geschäftsstelle.

Wir leiten dann mit Ihnen die weiteren Schritte in die Wege.

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Verbrennen pflanzlicher Abfälle im Garten nicht erlaubt

Bitte beachten: In Städtischen Kleingartenanlagen ist das Verbrennen pflanzlicher Abfälle unzulässig, da es umweltschädlich und gefährlich ist. Wer gegen die Auflage verstößt, muss mit einer Strafe von bis zu mehreren tausend Euro rechnen. Die Eigenkompostierung ist die beste Möglichkeit zur Entsorgung organischer bzw. pflanzlicher Abfälle. Kleinere Mengen von Grünabfällen (bis ca. 1 m3) nimmt die FES kostenfrei entgegen. Größere Mengen können gegen geringes Entgelt in der Bioabfallbehandlungsanlage der Rhein-Main-Biokompost GmbH abgegegen werden.