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Keine Gärten frei bei uns

Die Gärten unserer 13 Anlagen des KGV Cronberger e.V. werden bei Freiwerden grundsätzlich nach Bewerberliste vergeben.

Für unsere Anlagen 3 und 5 können sich Garten-Interessierte ab sofort wieder in unsere Warteliste aufnehmen lassen. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://kleingaertner-cronberger.de/mitglied-werden/

Für alle übrigen Anlagen unseres Vereins gilt jedoch leider weiterhin, dass die Bewerber-Warteliste sehr lang ist. Daher können wir für diese Anlagen aktuell keine Wartelistenplätze vergeben. Auch auf unserer Geschäftsstelle können wir Ihnen leider keine andere Auskunft geben. Wir informieren hier auf unserer Website, wenn sich die Situation ändert. Danke für Ihr Verständnis!

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Schäden im Garten der Versicherung melden: Hier finden Sie das Formular

Sie wollen als Pächter einen Schaden (Sachschaden, Einbruchschaden …) der Gartenversicherung melden?

Laden Sie die “Sach-Schadenanzeige” hier unter dem Menüpunkt “Verein/Gartenversicherung” herunter, füllen Sie das Formular aus und kommen Sie damit am Dienstag zu unseren Geschäftszeiten in unsere Geschäftsstelle.

Wir leiten dann mit Ihnen die weiteren Schritte in die Wege.

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Verbrennen pflanzlicher Abfälle im Garten nicht erlaubt

Bitte beachten: In Städtischen Kleingartenanlagen ist das Verbrennen pflanzlicher Abfälle unzulässig, da es umweltschädlich und gefährlich ist. Wer gegen die Auflage verstößt, muss mit einer Strafe von bis zu mehreren tausend Euro rechnen. Die Eigenkompostierung ist die beste Möglichkeit zur Entsorgung organischer bzw. pflanzlicher Abfälle. Kleinere Mengen von Grünabfällen (bis ca. 1 m3) nimmt die FES kostenfrei entgegen. Größere Mengen können gegen geringes Entgelt in der Bioabfallbehandlungsanlage der Rhein-Main-Biokompost GmbH abgegegen werden.