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Verbrennen pflanzlicher Abfälle im Garten nicht erlaubt

Bitte beachten: In Städtischen Kleingartenanlagen ist das Verbrennen pflanzlicher Abfälle unzulässig, da es umweltschädlich und gefährlich ist. Wer gegen die Auflage verstößt, muss mit einer Strafe von bis zu mehreren tausend Euro rechnen. Die Eigenkompostierung ist die beste Möglichkeit zur Entsorgung organischer bzw. pflanzlicher Abfälle. Kleinere Mengen von Grünabfällen (bis ca. 1 m3) nimmt die FES kostenfrei entgegen. Größere Mengen können gegen geringes Entgelt in der Bioabfallbehandlungsanlage der Rhein-Main-Biokompost GmbH abgegegen werden.

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