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Unsere Warteliste ist wieder geschlossen

Aufgrund der sehr hohen Nachfrage in den vergangenen Wochen müssen wir leider unsere Warteliste bis auf Weiteres wieder schließen. Sobald die Warteliste wieder geöffnet wird, geben wir das hier auf unserer Website bekannt.

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Schäden im Garten der Versicherung melden: Hier finden Sie das Formular

Sie wollen als Pächter einen Schaden (Sachschaden, Einbruchschaden …) der Gartenversicherung melden?

Laden Sie die “Sach-Schadenanzeige” hier unter dem Menüpunkt “Verein/Gartenversicherung” herunter, füllen Sie das Formular aus und kommen Sie damit am Dienstag zu unseren Geschäftszeiten in unsere Geschäftsstelle.

Wir leiten dann mit Ihnen die weiteren Schritte in die Wege.

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Verbrennen pflanzlicher Abfälle im Garten nicht erlaubt

Bitte beachten: In Städtischen Kleingartenanlagen ist das Verbrennen pflanzlicher Abfälle unzulässig, da es umweltschädlich und gefährlich ist. Wer gegen die Auflage verstößt, muss mit einer Strafe von bis zu mehreren tausend Euro rechnen. Die Eigenkompostierung ist die beste Möglichkeit zur Entsorgung organischer bzw. pflanzlicher Abfälle. Kleinere Mengen von Grünabfällen (bis ca. 1 m3) nimmt die FES kostenfrei entgegen. Größere Mengen können gegen geringes Entgelt in der Bioabfallbehandlungsanlage der Rhein-Main-Biokompost GmbH abgegegen werden.